Drei Praxisbereiche,
ein Fokus
Spezialisierte Mandatsarbeit in Bundesverwaltungsrecht, Wettbewerbsrecht und Vergaberecht.
← Zur StartseiteUnser methodischer Ansatz
Bundesverwaltungsrechtliche Praxis
Die bundesverwaltungsrechtliche Praxis von Lauwenfeld begleitet Mandantinnen und Mandanten in Verfahren vor schweizerischen Bundesbehörden. Dies umfasst Verwaltungsverfahren nach dem VwVG, Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht nach VGG sowie spezialgesetzliche Verfahren in verschiedenen Bundesrechtsgebieten.
Die Kanzlei verfügt über substanzielle Kenntnisse der Praxis unterschiedlicher Bundesbehörden und kann die Eigenheiten behördlicher Entscheidungsprozesse in die Verfahrensstrategie einbeziehen. Verfahrensdauer liegt typischerweise bei 6–18 Monaten, je nach Instanz und Sachverhaltskomplexität.
- Sachverhaltsprüfung und Rechtslagebewertung
- Verfahrensplanung und Fristenmanagement
- Schriftliche Eingaben und Rechtsschriften
- Verhandlungsvertretung vor BVGER
- Beratung nach Entscheid / Folgeschritte
Wettbewerbsrechtliche Beratung
Die wettbewerbsrechtliche Praxis von Lauwenfeld berät schweizerische und internationale Unternehmen in kartellrechtlichen Fragen. Der Schwerpunkt liegt bei WEKO-Verfahren, der Fusionskontrolle nach KG sowie der Begleitung von Compliance-Programmen. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten koordiniert die Kanzlei mit dem europäischen Wettbewerbsrahmen.
Mandatsdauer liegt üblicherweise bei 8–18 Wochen pro Sachverhalt, bei laufenden Rahmenvereinbarungen abweichend nach Bedarf.
- Kartellrechtliche Risikoanalyse
- WEKO-Verfahrensbegleitung
- Fusionskontrollanmeldungen
- Compliance-Beratung und Dokumentation
- Laufende wettbewerbsrechtliche Beratung
Vergaberechtliche Praxis
Die vergaberechtliche Praxis von Lauwenfeld vertritt Anbieter und Vergabestellen in öffentlichen Beschaffungsverfahren. Die Praxis erstreckt sich auf Bund (BöB) und Kantone, soweit diese dem IVöB-Rahmen unterstehen. Lauwenfeld berät sowohl präventiv in der Angebotsphase als auch in nachgelagerten Überprüfungs- und Beschwerdeverfahren.
Vergaberechtliche Überprüfungsverfahren dauern typischerweise 4–9 Monate, abhängig von Instanz und allfälligen Rechtsmittelverfahren.
- Präventive Beratung in der Angebotsphase
- Akteneinsicht und Dokumentenprüfung
- Beschwerdeführung und -verteidigung
- Verhandlungsvertretung
- Vergaberechtliche Schulungen für Vergabestellen
Praxisbereich im Vergleich
Orientierung zur Wahl des richtigen Praxisbereichs für Ihr Anliegen.
| Merkmal | Bundesverwaltung | Wettbewerb | Vergabe |
|---|---|---|---|
| Honoraransatz | CHF 720 | CHF 830 | CHF 580 |
| Typische Dauer | 6–18 Monate | 8–18 Wochen | 4–9 Monate |
| Beschwerdefähige Entscheide | |||
| Präventive Beratung | |||
| Grenzüberschreitende Koordination | bei Bedarf | bei Bedarf | |
| Geeignet für | Unternehmen, Behörden, Privatpersonen | Unternehmen aller Grössen | Anbieter und Vergabestellen |
Übergreifende Standards
Vertraulichkeit
Berufsgeheimnis nach BGFA gilt für alle Mandate. Keine Weitergabe von Mandatsinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung.
Reaktionszeiten
Eingehende Anfragen werden innert zwei Arbeitstagen beantwortet. Im laufenden Mandat werden Fristen proaktiv überwacht.
Vier-Augen-Prinzip
Alle Eingaben an Behörden und Gerichte werden vor Einreichung durch ein zweites Kanzleimitglied geprüft.
Honorartransparenz
Schriftliche Honorarvereinbarung vor Mandatsbeginn. Monatliche Kostenabrechnungen mit Nachvollziehbarkeit.
Aktualität
Das Team verfolgt laufend Praxisänderungen bei BVGER, WEKO und kantonalen Vergabeinstanzen.
Interessenkonflikte
Systematische Prüfung vor Mandatsübernahme. Ablehnung bei Interessenkonflikten zum Schutz aller Beteiligten.
Transparente Honorarübersicht
Stundenansätze in CHF exkl. MwSt. Honorarvereinbarung schriftlich vor Mandatsbeginn.
Bundesverwaltungsrecht
- Sachverhaltsprüfung
- Verfahrensplanung
- Schriftliche Eingaben
- BVGER-Vertretung
- Nachberatung
Wettbewerbsrecht
- Kartellrechtliche Analyse
- WEKO-Verfahren
- Fusionskontrolle
- Compliance-Beratung
- CH–EU Koordination
Vergaberecht
- Präventivberatung
- Akteneinsicht
- Beschwerdeführung
- Bund & Kantone
- Verhandlungsvertretung
Alle Preise in CHF exkl. MwSt. · Schriftliche Honorarvereinbarung vor Mandatsbeginn · Orientierungsgebühr für Erstgespräch wird bei Mandatserteilung angerechnet.
Welcher Praxisbereich trifft Ihr Anliegen?
Schildern Sie uns Ihren Sachverhalt. Wir klären gemeinsam, welcher Praxisbereich am besten passt.
Anfrage stellen