Leistungen Lauwenfeld
§ 01 — LEISTUNGEN

Drei Praxisbereiche,
ein Fokus

Spezialisierte Mandatsarbeit in Bundesverwaltungsrecht, Wettbewerbsrecht und Vergaberecht.

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§ 02 — ARBEITSWEISE

Unser methodischer Ansatz

01
Sachverhaltsaufnahme
Eingehende Prüfung des Sachverhalts und der rechtlichen Ausgangslage vor Empfehlung von Massnahmen.
02
Strategieentwicklung
Ausarbeitung eines Verfahrens- oder Beratungsplans mit realistischer Kosten- und Zeitplanung.
03
Durchführung
Verfahrensbegleitung mit regelmässigen Statusberichten. Eingaben und Vertretung durch erfahrene Anwältinnen.
04
Nachberatung
Besprechung des Ergebnisses, Folgemassnahmen und Präventionsempfehlungen für künftige Sachverhalte.
§ 03 — PRAXISBEREICH I

Bundesverwaltungsrechtliche Praxis

CHF 720 / Stunde

Die bundesverwaltungsrechtliche Praxis von Lauwenfeld begleitet Mandantinnen und Mandanten in Verfahren vor schweizerischen Bundesbehörden. Dies umfasst Verwaltungsverfahren nach dem VwVG, Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht nach VGG sowie spezialgesetzliche Verfahren in verschiedenen Bundesrechtsgebieten.

Die Kanzlei verfügt über substanzielle Kenntnisse der Praxis unterschiedlicher Bundesbehörden und kann die Eigenheiten behördlicher Entscheidungsprozesse in die Verfahrensstrategie einbeziehen. Verfahrensdauer liegt typischerweise bei 6–18 Monaten, je nach Instanz und Sachverhaltskomplexität.

LEISTUNGSUMFANG
  • Sachverhaltsprüfung und Rechtslagebewertung
  • Verfahrensplanung und Fristenmanagement
  • Schriftliche Eingaben und Rechtsschriften
  • Verhandlungsvertretung vor BVGER
  • Beratung nach Entscheid / Folgeschritte
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Bundesverwaltungsrechtliche Praxis
TYPISCHE MANDATE
— Subventionsstreitigkeiten mit Bundesbehörden
— Verfahren im Bundessteuerrecht
— Sozialversicherungsrechtliche Streitigkeiten
— Bewilligungsverfahren auf Bundesebene
Wettbewerbsrechtliche Beratung
TYPISCHE MANDATE
— WEKO-Vorabklärungen und Untersuchungen
— Fusionskontrollmeldungen
— Compliance-Programme und Schulungen
— Koordination mit EU-Wettbewerbsrecht
§ 04 — PRAXISBEREICH II

Wettbewerbsrechtliche Beratung

CHF 830 / Stunde

Die wettbewerbsrechtliche Praxis von Lauwenfeld berät schweizerische und internationale Unternehmen in kartellrechtlichen Fragen. Der Schwerpunkt liegt bei WEKO-Verfahren, der Fusionskontrolle nach KG sowie der Begleitung von Compliance-Programmen. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten koordiniert die Kanzlei mit dem europäischen Wettbewerbsrahmen.

Mandatsdauer liegt üblicherweise bei 8–18 Wochen pro Sachverhalt, bei laufenden Rahmenvereinbarungen abweichend nach Bedarf.

LEISTUNGSUMFANG
  • Kartellrechtliche Risikoanalyse
  • WEKO-Verfahrensbegleitung
  • Fusionskontrollanmeldungen
  • Compliance-Beratung und Dokumentation
  • Laufende wettbewerbsrechtliche Beratung
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§ 05 — PRAXISBEREICH III

Vergaberechtliche Praxis

CHF 580 / Stunde

Die vergaberechtliche Praxis von Lauwenfeld vertritt Anbieter und Vergabestellen in öffentlichen Beschaffungsverfahren. Die Praxis erstreckt sich auf Bund (BöB) und Kantone, soweit diese dem IVöB-Rahmen unterstehen. Lauwenfeld berät sowohl präventiv in der Angebotsphase als auch in nachgelagerten Überprüfungs- und Beschwerdeverfahren.

Vergaberechtliche Überprüfungsverfahren dauern typischerweise 4–9 Monate, abhängig von Instanz und allfälligen Rechtsmittelverfahren.

LEISTUNGSUMFANG
  • Präventive Beratung in der Angebotsphase
  • Akteneinsicht und Dokumentenprüfung
  • Beschwerdeführung und -verteidigung
  • Verhandlungsvertretung
  • Vergaberechtliche Schulungen für Vergabestellen
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Vergaberechtliche Praxis
TYPISCHE MANDATE
— Beschwerde gegen Zuschlagsentscheid
— Beratung bei Ausschreibungsdokumenten
— Vertretung von Vergabestellen
— Einhaltung IVöB-Vorgaben
§ 06 — VERGLEICH

Praxisbereich im Vergleich

Orientierung zur Wahl des richtigen Praxisbereichs für Ihr Anliegen.

Merkmal Bundesverwaltung Wettbewerb Vergabe
Honoraransatz CHF 720 CHF 830 CHF 580
Typische Dauer 6–18 Monate 8–18 Wochen 4–9 Monate
Beschwerdefähige Entscheide
Präventive Beratung
Grenzüberschreitende Koordination bei Bedarf bei Bedarf
Geeignet für Unternehmen, Behörden, Privatpersonen Unternehmen aller Grössen Anbieter und Vergabestellen
§ 07 — QUALITÄTSSTANDARDS

Übergreifende Standards

Vertraulichkeit

Berufsgeheimnis nach BGFA gilt für alle Mandate. Keine Weitergabe von Mandatsinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung.

Reaktionszeiten

Eingehende Anfragen werden innert zwei Arbeitstagen beantwortet. Im laufenden Mandat werden Fristen proaktiv überwacht.

Vier-Augen-Prinzip

Alle Eingaben an Behörden und Gerichte werden vor Einreichung durch ein zweites Kanzleimitglied geprüft.

Honorartransparenz

Schriftliche Honorarvereinbarung vor Mandatsbeginn. Monatliche Kostenabrechnungen mit Nachvollziehbarkeit.

Aktualität

Das Team verfolgt laufend Praxisänderungen bei BVGER, WEKO und kantonalen Vergabeinstanzen.

Interessenkonflikte

Systematische Prüfung vor Mandatsübernahme. Ablehnung bei Interessenkonflikten zum Schutz aller Beteiligten.

§ 08 — HONORARE

Transparente Honorarübersicht

Stundenansätze in CHF exkl. MwSt. Honorarvereinbarung schriftlich vor Mandatsbeginn.

PRAXISBEREICH I

Bundesverwaltungsrecht

720 CHF
PRO STUNDE
  • Sachverhaltsprüfung
  • Verfahrensplanung
  • Schriftliche Eingaben
  • BVGER-Vertretung
  • Nachberatung
Anfrage
PRAXISBEREICH III

Vergaberecht

580 CHF
PRO STUNDE
  • Präventivberatung
  • Akteneinsicht
  • Beschwerdeführung
  • Bund & Kantone
  • Verhandlungsvertretung
Anfrage

Alle Preise in CHF exkl. MwSt. · Schriftliche Honorarvereinbarung vor Mandatsbeginn · Orientierungsgebühr für Erstgespräch wird bei Mandatserteilung angerechnet.

§ 09 — ANFRAGE

Welcher Praxisbereich trifft Ihr Anliegen?

Schildern Sie uns Ihren Sachverhalt. Wir klären gemeinsam, welcher Praxisbereich am besten passt.

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